Betriebshygiene & Sauberkeit am Arbeitsplatz

Welche Rolle spielt die Betriebshygiene im Unternehmen und am Arbeitsplatz? Worauf ist zu achten?

Generell ist es unverzichtbar, ein Mindestmaß an Hygiene einzuhalten. Als Grundlage für die Hygiene am Arbeitsplatz dienen gesetzliche Vorgaben und Verordnungen. Arbeitgeber sind für die Sauberkeit und Hygiene in Arbeitsstätten verantwortlich. Die Verantwortlichen im Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind daher nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ihre Verantwortungsbereiche sauber und keimfrei zu halten.

Dies umfasst im Rahmen der Betriebshygiene:

  • Betriebsstätten

  • Sanitärräume

  • Kantinen und Teeküchen

  • Persönliche Hygiene

  • sämtliche Arbeitsplätze

  • Lebensmittel

Vor allem Personen in der Gastronomie, Industrie, Produktion und im Gewerbe müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung, sowie bei Bedarf Schutzkleidung tragen. Zur wirkungsvollen Umsetzung der Personal- und Betriebshygiene empfiehlt sich der Einsatz professioneller Reinigungsmittel und Geräte.

Eine nicht fachgemäß durchgeführte Reinigung des Arbeitsplatzes führt zu Keimen und Mikroorganismen, die sich verbreiten und mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind, sondern erst, wenn eine große Anzahl herangereift ist. Keime und Mikroorganismen können Krankheiten bei Menschen verursachen und sind in der Lage Lebensmittel zu verderben. In der Gastronomie, Industrie, Produktion und dem Gewerbe herrschen für Keime günstige Bedingungen für Wachstum und Vermehrung. Zur Vermeidung von Keimen und Mikroorganismen sind genaue Maßnahmen zur Vermeidung dieser zu definieren. Der Arbeitsplatz und die Anlagen müssen gereinigt und oft auch desinfiziert werden.

Die persönliche Hygiene am Arbeitsplatz fängt bei den Händen an!
Als grundsätzliche Regel für die Hygiene am Arbeitsplatz gilt:
Je schmutziger, desto häufiger waschen und desinfizieren…

Reinigungsplan

Für alle Bereiche des Unternehmens sollte es Reinigungspläne geben, in denen folgendes geregelt wird:

  • Was wird gereinigt?

  • Wie oft wird gereinigt?

  • Womit wird gereinigt?

  • In welcher Reihenfolge wird gereinigt?

  • Wie stark wird gereinigt?

  • Wie lange wird gereinigt?

  • Von wem wird gereinigt?

  • Wie wird die Reinigung dokumentiert?

  • Wie wird die Reinigung überprüft?

Beispiel Reinigungsplan

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Hygieneplan

Ein Hygieneplan legt Richtlinien für sämtliche Maßnahmen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen einer Einrichtung fest, die die Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- sowie Ver- und Entsorgungsvorgänge betreffen. Er dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Gesundheitsschädigungen, die zum Beispiel durch Infektionen oder bei Verwendung von Gefahrstoffen auftreten können. Da die festgelegten Maßnahmen als Dienstanweisungen gelten, muss der Hygieneplan an einem für die Beschäftigten zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Ein Hygieneplan entsteht auf der Grundlage bestimmter DIN-Normen, der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft und Erkenntnissen der Arbeitsmedizin.

Der Hygieneplan hat den Zweck, den Mitarbeiter dabei anzuleiten, den geforderten Hygienestatus in einem definierten Bereich, durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen, sicherzustellen und die Verschleppung von Keimen zu verhindern.
Grundsätzlich sollte ein Hygieneplan regelmäßig aktualisiert und an den aktuellen Stand der Technik und Regularien angepasst werden. Ein Hygieneplan funktioniert nur dann, wenn dieser auch bei allen Mitarbeitern bekannt ist und die Vorgaben konsequent umgesetzt werden.

Im Hygieneplan wird folgendes geregelt:

  • Was wird gereinigt?

  • Wie wird gereinigt?

  • Womit wird gereinigt?

  • Wie oft wird gereinigt?

Beispiel Hygieneplan

Hautschutzplan

Der Hand- und Hautschutzplan zeigt die richtige Auswahl der Schutzhandschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel am Arbeitsplatz. Die Aufstellung des Hand- und Hautschutzplanes und die Auswahl der Präparate sollte unter sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Beratung erfolgen. Im Anschluss wird dieser Plan dann zur Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgehängt.

Die Gefahren für die Haut sind durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln. Die Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Häufig sind an Arbeitsplätzen folgende Gefahren anzutreffen:

  • Gefahrstoffe mit ätzenden, reizenden oder sensibilisierenden Eigenschaften

  • Feuchtarbeit

  • Kälte oder Hitze

  • UV-Strahlung

  • Längeres Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen

  • Häufige und intensive Hautreinigung

Ein Hautschutzplan enthält folgende Angaben:

  • Hautgefährdungen am Arbeitsplatz

  • Angabe der Schutzhandschuhe, wenn das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich ist

  • Hautschutzmittel vor und während der Arbeit

  • Hautreinigungsmittel entsprechend dem Verschmutzungsgrad

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit

Beispiel Hygieneplan

Der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?

Reinigung

Entfernung von Verschmutzungen
(= jede unerwünschte Substanz, einschließlich Produktresten,
Mikroorganismen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückstände)

Desinfektion:

Chemische und physikalische Verfahren zur Abtötung von Mikroorganismen auf einem Niveau,
das weder gesundheitsschädlich ist noch die Qualität der Lebensmittel beeinträchtigt.

Vor der Erstellung eines Reinigungs-/ Hygiene-/ Hautschutzplans müssen die hygienischen Anforderungen der unter- schiedlichen Bereiche festgestellt werden. Der geforderte Hygienestatus ist die Ausgangsbasis für die Erstellung der Pläne. Jeder einzelne Einflussfaktor auf den Hygienestatus ist einzeln zu bewerten.

Gerne schauen wir uns Ihre Gegebenheiten vor Ort an und erstellen mit Ihnen einen Reinigungsplan.
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